Arbeitszimmer ab diesem Jahr wieder absetzbar |
Ab diesem Jahr können Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, die Kosten für das Arbeitszimmer wieder als Werbungskosten absetzen. Absetzbar sind Aufwände bis zu einer Höhe von 1250 Euro. Allerdings gilt diese Regelung nur für Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber keinen festen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Die neue Regelung wurde schon im Herbst letzten Jahres von dem deutsche...
Tags: BGH Arbeitszimmer Werbungskosten Absetzbarkeit
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