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Vertrag per Mail ändert nichts an der Gebührenpflicht |
Gebührenpflichtig im Sinne des Gebührengesetzes sind Rechtsgeschäfte, wenn eine Urkunde errichtet wird, die im Gebührengesetz ausdrücklich erwähnt und von den Vertragsparteien unterzeichnet wird. Solche Urkunden stellen Mietverträge dar und sind daher rechtsgeschäftsgebührenpflichtig.
Tags: Steuern besteuerung
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