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Verunglimpfung kostet Rapper 10.000 Euro |
Auch ein Rapper darf in der Öffentlichkeit nicht ausfallend werden und einen Moderator als Arschloch bezeichnen. Solche Beleidigungen sind nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt.
Im vorliegenden Fall wurde ein Rapper in seinen gut besuchten Konzerten mehrfach ausfallend. Er bezeichnete einen populären Fernsehmoderator mehrfach unter anderem als Arschloch, Idiot und Bastard. Außerdem bezeichnet...
Tags: Recht Geldstrafe beleidigung kunstfreiheit
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