Rauchverbot in Bayern neu geregelt |
Der Landtag in Bayern hat die Neuregelung des Rauchverbots beschlossen. Ab 1. August darf in der Gastronomie unter bestimmten Voraussetzungen wieder geraucht werden. In kleinen Lokalen und Nebenräumen ist das Rauchen gestattet. Raucherclubs werden verboten. Aber wie steht es mit Speisen in Raucherlokalen? Dürfen dort Speisen weiterhin serviert werden? Alle Informationen, das Gesetz zum Download und Antworten zum Thema Speisen in Raucherlokalen auf www.fidiboo.de!
Quelle: http://www.fidiboo.de/content/view/101/37/...
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