Praxis-Marketing für Ärzte & Zahnärzte |
Ärzte und Zahnärzte sind hinsichtlich ihres Praxis-Marketing scharfen rechtlichen Bestimmungen unterworfen. Diese werden von der “Bundesärztekammer” in der Berufsordnung festgelegt. Darüber hinaus wird im “Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens” festgelegt, welche Wortlaute bei der Werbung von Medizinern verwendet werden dürfen. In dem aktuellen Blogbeitrag von KennstDuEinen findet man deswegen zahlreiche hilfreiche Hinweise, wie man als Arztpraxis dennoch erfolgreiches Online-Marketing betreiben kann, um effizient neue Patienten für die Praxis zu gewinnen!
Quelle: http://blog.kennstdueinen.de/2009/11/praxis-marketing-im-...
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