Oberlandesgericht Köln: DSL-Sharing per WLAN verstößt gegen Wettbewerbsrecht |
Ein Geschäftsmodell, bei dem sich Kunden als Inhaber von Flatrate-Internetzugängen wechselseitig per WLAN einen mobilen Internetzugang zur Verfügung stellen, verstößt gegen das Verbot eines unlauteren Wettbewerbs, entschied das Oberlandesgericht Köln.
Quelle: http://www.golem.de/0907/68230.html...
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