Auf Newsider erfährst du was im Internet aktuell und angesagt ist.
Username: Passwort:
Alle Nachrichten Netzwelt & Technik Politik & Wirtschaft Leute & Unterhaltung
1
updown

Juristisches gefällig?

eingereicht von FreieEnergiegeladene in Sonstiges

Hier ist mein Versuch, eine juristische Tatsache mit vereinfachten Worten Ihnen nahezubringen. Hier sehen Sie, durch diesen Link http://www.buzer.de/s2.htm?v=BMJBBG, das Bild was ich für Sie hochlud.

Wieso möchte ich Ihnen präsentieren, weil uns Alle dieser Sachverhalt betrifft, mehr als uns lieb ist.

Was bedeutet, Bereinigungsgesetz von Bundesrecht? Was soll denn Bundesrecht sein?

Wie Sie möglicher Weise wissen, war die “Bundesrepublik Deutschland” bis 1990, wie auch die “Deutsche Demokratische Republik”, eine von den Alliierten und Siegermächten des zweiten Weltkrieges eingesetzte Wirtschaftsvereinigung, die mittels “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland” für Ruhe und Ordnung im Nachriegsdeutschland, welches den Staatsnamen “Deutsches Reich” inne hat, zu sorgen.
Hierzu sei an den Artikel 133 des “Grundgesetzes für die Bundesrepulik Deutschland” (Rechtsnachfolge)
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
erinnert.

1990 wurde, nachdem die “BRD” am 18.07.1990 um 00.00 Uhr erloschen war, indem der Artikel 23 des “Grundesgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland” am 17.07.2011 gelöscht wurde durch den amerikanischen Außenminister James Baker, die “Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH”, die eine ehemalige “DDR-Gesellschaft” war, gegründet in Frankfurt, unter HRB51411 im “Amtsgericht Frankfurt” gelistet.

Es sollte bis 1992 eine Verfassung geschrieben werden, über die das deutsche Volk hätte abstimmen sollen!

Waren Sie 1992 bei einer Volksabstimmung? Nein? Ich auch nicht.

Seitdem fand ein allgemein unbemerkter Putsch statt.

Wir können hier im Urteil EGMR 75529/01 SÜRMELI / GERMANY am 08.06.2006 nachlesen, daß die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK in der BRD festgestellt wurde, und die Rechtspflege stillsteht.

Vorab gab es das erste “Bereinigungsgesetz von Bundesrecht” im April 2006, denn es wurde dem Bund, der seit 1990 erloschenen “Bundesrepublik Deutschland”, jedwede Hoheitliche Befugnis, die ein Staat inne hätte, entzogen.

Es wurden die Einführungsgesetze des Gerichtsverfassungsgesetz (Artikel 14), der Zivilprozeßordnung (Artikel 49) und Strafprozeßordnung (Artikel 67) aufgehoben. In dem Einführungsgesetz steht der Geltungsbereich des Gesetzes drin, und wenn der Geltungsbereich, wo das Gesetz gültig sein soll, aufgehoben wurde, bedeutet dies, das Gesetz ist nicht mehr gültig.

Im November 2007 wurde das Einführungsgesetz zum Gesetz für Ordnungswidrigkeiten (Artikel 57) aufgehoben!

Der Artikel 4 ist noch viel bedeutsamer, denn hier steht geschrieben, daß das Besatzungsrecht der Alliierten weiter fort besteht.

Mit anderen Worten, es besteht immer noch Kriegsrecht, den hier sei an die UN-Feindstaatenklausel erinnert, die im Artikel 53 und 107 mit nachdruck erwähnt wird.

Sie sehen, wir befinden uns immer noch im Krieg, der “BRD” wurde die Handlungsfähigkeit seit 1990, dann mit Nachdruck 2006 beginnend, entzogen.

Ich selber bin auch per “Zufall” an diese Tatsachen gestoßen, und möchte Sie ermutigen, selber zu recherchieren, denn dieser Zustand betrifft uns Alle!

02.10.2011 Freie Energiegeladenheit

Juristisches gefällig?
Kommentare

FreieEnergiegeladene:
Hier meine Korrektur: es war der 17.07.1990 und nicht der 17.07.2011, da ich mich vertippte. Für die anderen zu spät bemerkten Fehler möchte ich mich noch entschuldigen...! Hier noch: UN-Charta: Artikel 53 (1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten. (2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war. Artikel 107 Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt. aus http://www.flegel-g.de/UN-Charta.html , als Ergänzung zu meinem Artikel gedacht! 02.10.2011 Freie Energiegeladenheit
FreieEnergiegeladene:
Hier meine Korrektur: es war der 17.07.1990 und nicht der 17.07.2011, da ich mich vertippte. Für die anderen zu spät bemerkten Fehler möchte ich mich noch entschuldigen...! Hier noch: UN-Charta: Artikel 53 (1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten. (2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war. Artikel 107 Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt. aus http://www.flegel-g.de/UN-Charta.html , als Ergänzung zu meinem Artikel gedacht! 02.10.2011 Freie Energiegeladenheit
Logg dich sich ein, um diese Nachricht zu kommentieren.
RankSider.de
Durch die User eingereichte Inhalte sind Eigentum des jeweligen Mitglieds, oder Eigentum der Inhaltsinhaber (via-Link).