Deutsche Umwelthilfe zieht wegen Golf GTD vor Gericht |
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat gegen die Volkswagen AG wegen grob irreführender Werbung eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Braunschweig beantragt. Die dem Rechtsstreit zugrundeliegende Anzeige, in der der neue Golf GTD angepriesen wird, verstößt nach Überzeugung der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Quelle: http://www.kfz-preisliste.de/index.php/irrefuehrende-werb...
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