BGH stärkt die Rechte von Mobilfunkkunden: SIM-Karten-Sperre wird begrenzt |
Bis vor kurzem durfte ein Mobilfunkanbieter nach eigenem Ermessen die Karte eines Kunden bei einem kurzzeitigen Minus direkt sperren: Ohne eine entsprechende Regelung sperrten manche Anbieter die SIM-Karten schon, wenn der Kunde ihnen gerade einmal für wenige Tage 15 Euro schuldete.
Der BGH hat diesem Verhalten mit einem neuen Urteil nun einen Riegel vorgeschoben: Festgelegt wurde, dass Sperrungen in Zukunft genau wie beim Festnetzanschluss behandelt werden sollen und damit erst ab einem Soll von 75 Euro erlaubt sind.
Mobilfunkkunden haben so in Zukunft angemessen Zeit, den ausstehenden Betrag zu begleichen; auch wenn die Rechnung natürlich normal bezahlt werden muss, muss zumindest bei einem kurzfristigen Minus nicht die sofortige Kartensperrung befürchtet werden.
Quelle: http://prepaid-vergleich-online.de/3371/bgh-simkarten-spe...
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